Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt

  Pressemitteilung Nr. 58 vom 13. September 2017: Verkauft ein Brezelverkäufer auf dem Oktoberfest in Festzelten „Wiesnbrezn“ an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 3. August 2017 (V R 15/17) die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung… weiterlesen →