Keine Kostenerstattung im Einspruchsverfahren wegen Hinterziehungszinsen

18. November 2021 – Nummer 042/21 – Urteil vom 01.09.2021 III R 18/21 Mit Urteil vom 01.09.2021 – III R 18/21 – hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt. Die Klägerin hatte zu Unrecht Kindergeld bezogen. Deshalb setzte… weiterlesen →