Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende

26. Oktober 2023 – Nummer 041/23 – Urteil vom 17.08.2023 III R 59/20 Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17.08.2023 – III R 59/20 entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein… weiterlesen →