Erneuerung Einbauküche: Aufwendungen nicht sofort abziehbar

  Pressemitteilung Nr. 74 vom 07. Dezember 2016: Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3. August 2016 IX R… weiterlesen →