„Stimmen-Patt“ begründet keine Betriebsaufspaltung

09. September 2021 – Nummer 031/21 – Urteil vom 14.04.2021 X R 5/19 Eine Betriebsaufspaltung liegt nicht vor, wenn der das Besitzunternehmen beherrschende Gesellschafter in der Betriebskapitalgesellschaft nur über exakt 50 % der Stimmen verfügt. Dabei sind dem Gesellschafter die Stimmen seines ebenfalls beteiligten minderjährigen Kindes jedenfalls dann nicht zuzurechnen,… weiterlesen →