Kein verfassungswidriges Vollzugsdefizit bei der Besteuerung von bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

16. Dezember 2021 – Nummer 043/21 – Urteil vom 16.09.2021 IV R 34/18 Mit Urteil vom 16.09.2021 – IV R 34/18 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass im Jahr 2015 hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit bestand.… weiterlesen →