Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

Pressemitteilung Nr. 58 vom 19. September 2019 Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3.7.2019 – VI R 36/17 entschieden hat. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr… weiterlesen →