Gemeinnützigkeit und politische Betätigung

28. Januar 2021 – Nummer 002/21 – Beschluss vom 10.12.2020 V R 14/20 Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 der Abgabenordnung (AO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 10.12.2020 – V R 14/20 im zweiten Rechtgang als Folgeentscheidung… weiterlesen →